Explosionsschutz

Kunststoffe können in gewissen Situation (z.B. durch Reibung) elektrostatische Aufladung entwicklen. Durch Entladung kann elektrische Spannung frei werden. Bei leicht entzündlichen Stoffen, die in einem Prozess der diesem Verhalten förderlich ist vorliegen oder verwendet werden, kann es demnach notwendig sein diese Gefahr auszuschließen. In Deutschland gibt es Verordnungen die die entsprechenden Gefährdungsklassen kategorisieren.

Bei glasfaserverstärkten Kunststoffen, zum Beispiel in Verwendung als Rührflügel oder als Behälter, kann durch Beimischung von Graphit eine elektrische Ableitfähigkeit erzeugt werden.
Bei thermoplastischen Kunststoffen können diese Additive ebenso beigemischt. Am Markt hat sich vor allen Dingen elektisch leitfähiges Polythylen (PE-EL) etabliert. Außerdem können wir Ihnen bei entsprechender Abnahmemenge auch PP-EL oder PVDF-EL anbieten.
Je nach Kategorisierung und Ihren Anwendungsfall wird der Apparat / der Behälter zertifiziert. Zuständig ist dafür die physikalisch technische Bundesanstalt in Berlin.

Anzuwendende Normen:
ATEX 94/9/EG
AD-2000