Lebensmittelkonformität
Einige spezielle Kunststoffe dürfen offiziell als physiologisch unbedenklich betrachtet werden. Dazu gehören Polypropylen (PP), Polyethylenterephthalat (PET-Glas) und Polyethylen (PE);
Auf Anfrage erhalten Sie von uns die nötigen Werkszeugnisse und technischen Datenblätter inkl. der Zulassungen:
- DIN 4102 B2 normal entflammbar (Eigeneinschätzung ohne Prüfzeugnis)
- Physiologische Unbedenklichkeit nach BfR
- Lebensmittelrechtliche Zulassung gemäß LFGB und EG-Verordnung 1935/2004
- Farben gemäß Europäischer Lebensmittelverordnung (HACCP)
hochmolekulares, lebensmittelechtes Polyethylen eignet sich beispielsweise für Schneidunterlagen. Eigenschaften:
- hohe Abriebfestigkeit
- Temperatureinsatzbereich von -100°C bis +80°C
- hohe Schlagzähigkeit
- antiadhäsiv
Wikipedia- Eintrag zum Thema Weichmacher